Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Allgemeines
Für Rechtsgeschäfte mit Patientinnen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. podologie heringsdorf behält sich Änderungen der AGB vor. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung.

§2 Terminvereinbarungen
Bei einer Terminabsprache mit podologie heringsdorf kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB zustande. Terminvereinbarungen können per E-Mail oder Telefon oder durch persönliches Erscheinen in der Praxis vorgenommen werden. Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann im Interesse der nachfolgenden Patientinnen von der Behandlungszeit abgezogen werden. Für eine von der Patientin gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es wird der Behandlungspreis gemäß Buchung fällig.

§3 Terminverschiebungen/-absagen und Stornogebühren
podologie heringsdorf ist eine Bestellpraxis. Für die Patientin wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft bereitgestellt. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden. Terminabsagen müssen deshalb mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin per E-Mail, durch Anruf oder persönlich erfolgen. Erscheint die Patientin ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin, ist von ihr eine Ausfallgebühr gemäß §615 BGB in Höhe von 35,00 € innerhalb einer Woche ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung genannte Praxiskonto zu zahlen.

§4 Gutscheineinlösung
Zum Einlösen eines Gutscheins muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Ist der Gutschein nicht auf eine bestimmte Behandlungsanzahl ausgestellt, sondern auf einen Euro-Betrag, wird das Entgelt für eine Behandlung bei Nichterscheinen von dem Gutscheinbetrag abgezogen.

§5 Hausbesuche
Hausbesuche können nur dann vereinbart werden, wenn die Patientin durch eigene krankheitsbedingte Unfähigkeit daran gehindert ist, das Haus zu verlassen. Hausbesuche können nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der podologie heringsdorf durchgeführt werden. Eine Verpflichtung seitens podologie heringsdorf zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht. Wird die Patientin bei einem Hausbesuchstermin nicht angetroffen, wird die Ausfallgebühr in Höhe von 35,00 € plus Hausbesuchspauschale in Höhe von 13,00 € fällig.

§6 Podologische Behandlung mit Heilmittelverordnungen
Die rechtliche Grundlage für eine solche Behandlung ist ein „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“. Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden. Für nicht eingehaltene Termine fällt demnach ebenfalls die Ausfallgebühr in Höhe von 35,00 € an (§252 und §§611ff BGB), die von der Patientin privat beglichen werden muss.

§7 Anfertigung von Hilfsmitteln
Werden zwischen der Patientin und podologie heringsdorf Vereinbarungen über die Anfertigung von podologischen Hilfsmitteln (Nagelspangen, Orthosen etc.) getroffen, wird der Preis des Hilfsmittels auch dann fällig, wenn die Patientin sich im Nachhinein gegen diese Therapie entscheidet.

§8 Datenschutz
An uns übermittelte personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung von Anfragen oder deren Abwicklung verwendet. Ihre Daten werden nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der DSGVO.

§9 Haftungsausschluss
podologie heringsdorf wird die Patientin im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung über die Maßnahmen und die im Rahmen des Ermessensspielraums möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch die Patientin anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufklären und dies entsprechend dokumentieren. Eine Behandlung am Fuß erfolgt mit schneidenden und rotierenden Instrumenten. Dabei kann es, auch bei sorgfältigem Arbeiten, zu Gewebsläsionen kommen. podologie heringsdorf übernimmt keine Haftung, wenn die Patientin durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf von der Patientin gelieferten Informationen beruhen und diese sich als falsch oder unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen

§10 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich der Geschäftssitz der podologie heringsdorf.

Ostseebad Heringsdorf, 01.01.2024

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