Nagelspangenbehandlung seit dem 01.07.2022 als Heilmittel verordnungsfähig
Ärztinnen und Ärzte können seit dem 01.07.2022 eine Nagelspangenbehandlung bei eingewachsenen Zehennägeln als Heilmittel verordnen. Konkret geht es um die Therapie des Unguis incarnatus in den Stadien 1, 2 und 3 an unteren Extremitäten.
NAGELSPANGENBEHANDLUNG
Die Nagelspangenbehandlung dient der Therapie des Unguis incarnatus in den Stadien 1, 2 und 3 an den unteren Extremitäten („eingewachsener Zehennagel“). Das Krankheitsbild wird abhängig von Ausmaß und Schädigung des umgebenen Gewebes in Stadien/Schweregrade gegliedert. In der Fachliteratur ist die Unterteilung unter anderem in folgende drei Stadien gebräuchlich:
Stadium 1: Der Nagel beginnt seitlich in die Haut einzuwachsen. Die Haut schmerzt und beginnt sich zu entzünden.
Stadium 2: Am Rand des eingewachsenen Nagels hat sich neues, entzündetes Gewebe (Granulationsgewebe) gebildet. Das Gewebe nässt und eitert.
Stadium 3: Der betroffene Nagelbereich ist chronisch entzündet und eitert immer mal wieder. Das Granulationsgewebe wächst bereits über den Nagel.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Heilmittel-Richtlinie am 17. Februar 2022 geändert, sodass die Behandlung als Heilmittel verordnet und in Podologie-Praxen erfolgen kann. Die Richtlinie regelt unter anderem Verordnungsvoraussetzungen, die Aufgaben der Beteiligten sowie die Zusammenarbeit der Berufsgruppen.
VORAUSSETZUNG FÜR DIE VERORDNUNG UND AUFGABEN
Damit eine Nagelspangenbehandlung bei eingewachsenen Zehennägeln als Heilmittel verordnet werden kann, muss ein Unguis incarnatus (ICD-10 L60.0) in den Stadien 1, 2 oder 3 an den unteren Extremitäten vorliegen. Außerdem muss die Befestigung einer Nagelkorrekturspange ohne weitergehende Verletzung der geschädigten Haut oder des umliegenden, entzündlich veränderten Weichteilgewebes möglich sein.
ÄRZTLICHE AUFGABEN
Diagnostik und konservative oder invasive Maßnahmen der Wundbehandlung bleiben für alle Stadien ärztliche Leistungen wie beispielsweise die Wundreinigung, die Verabreichung lokaler Therapeutika (z. B. jodhaltiger Salben) unter Abwägung der medizinischen Indikationen und Kontraindikationen.
SO WIRD VERORDNET
Ärztinnen und Ärzte, die ein Unguis incarnatus in Stadium 1, 2 oder 3 diagnostizieren und die Nagelspangenbehandlung als Behandlungsalternative zu ärztlich-konservativen sowie chirurgischen Maßnahmen auswählen, verordnen die Nagelspangenbehandlung auf dem Verordnungsformular 13 für Heilmittel. Dort kreuzen sie „Podologische Therapie“ an und geben den ICD-10-Code L60.0 sowie die entsprechende Diagnosegruppe an. Für die Behandlung mit Nagelkorrekturspangen bei Unguis Incarnatus sind im Heilmittelkatalog zwei Diagnosegruppen vorgesehen:
› UI 1 – Unguis incarnatus Stadium 1
› UI 2 – Unguis incarnatus Stadium 2 oder 3
Die Unterscheidung zwischen UI 1 und UI 2 ist notwendig, um eine regelmäßige ärztliche Wiedervorstellung in den höheren Stadien sicherzustellen. So ist die Höchstmenge je Verordnung im Stadium 2 und 3 auf vier Einheiten begrenzt, im Stadium 1 können bis zu acht Einheiten auf einer Verordnung veranlasst werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben oder weitere Informationen benötigen, dann rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.
Herzliche Grüße
Ihr Team der podologie heringsdorf
Quelle: www.kbv.de