Podologie Heringsdorf – Alles Gute für Ihre Füße

19.01.2018
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Längst hat sich das Berufsbild der Podologin von der klassischen Fußpflege hin zum medizinischen Assistenzberuf entwickelt. Dabei umfasst die Podologische Therapie das verletzungsfreie Abtragen bzw. Entfernen von krankhaften Hornhautverdickungen, das Schneiden, Schleifen und Fräsen von krankhaft verdickten Zehennägeln sowie die Behandlung von Zehennägeln mit Tendenz zum Einwachsen. Ziel ist die Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der physiologischen Funktion der Haut und Zehennägel.

Verordnungsfähig ist die Podologische Therapie nur dann, wenn ein diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie und/oder Angiopathie ohne Hautdefekt (Wagner-Stadium 0, d. h. ohne Hautulkus) vorliegt.

Die Behandlung von Hautdefekten und Entzündungen (Wagner Stadium 1-5) sowie von eingewachsenen Zehennägeln ist eine ärztliche Leistung. Sie kann zwar nicht per Verordnung an die Podologin delegiert werden, aber eine Empfehlung in unsere podologische Praxis ist in jedem Fall sinnvoll und nützlich.

Das Gleiche betrifft die Spangenbehandlung (Orthonyxiespange). Auch sie kann nicht auf ärztliche Verordnung, wohl aber auf ärztliche Empfehlung von uns durchgeführt werden.

Herzliche Grüße
Ihre Katrin Arnold-Nagler

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