MEHR PODOLOGISCHE THERAPIEN VERORDNUNGSFÄHIG

08.04.2020
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Nicht nur Menschen mit Diabetes können von podologischen Therapien profitieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) hat den Weg geöffnet, dass die professionelle Fußpflege auch bei weiteren Erkrankungsbildern von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden kann.

Podologische Therapien: mehr Patienten profitieren
Ärzte können für Menschen mit Diabetes, die an einem diabetischen Fußsyndrom erkrankt sind, podologische Therapien verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) hat am 20. Februar 2020 beschlossen, dass diese professionelle Fußpflege nun auch bei weiteren Erkrankungen verordnet werden kann. Damit ist der Weg frei für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Podologie wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als „medizinische Fußpflege“ bezeichnet. Dabei haben Podologinnen eine staatlich geprüfte und zertifizierte Zusatzausbildung absolviert, die ihnen spezielle Therapietechniken und -verfahren erlauben.

Schäden an den Füßen werden behandelt
Podologische Therapien können nun auch bei Schädigungsbildern an Haut und Zehennägeln verordnet werden, die mit einem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar sind. So können zukünftig beispielsweise auch Hautschädigungen an den Füßen in Folge eines Querschnittsyndroms podologisch behandelt werden. „Eine fachgerecht durchgeführte Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung soll Folgeschädigungen wie Entzündungen vermeiden, die im schlimmsten Fall zu einer Amputation des Fußes führen können“, erläuterte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen. „Auch in Folge anderer Erkrankungen können vergleichbare Schädigungsbilder auftreten, die mit podologischer Therapie wirksam behandelt werden können. Um auch hier schwerwiegenden Folgeerkrankungen entgegenzuwirken, hat der G-BA die Verordnungsfähigkeit der podologischen Therapie insgesamt ausgeweitet.“

Der Beschluss zur Änderung der Heilmittel-Richtlinie tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in weiten Teilen am 1. Juli 2020 in Kraft.

Herzliche Grüße
Ihr Team der podologie heringsdorf

Quelle: Diabetes-News.de

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