Die podologische Therapie

24.02.2023
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Da es immer wieder Unsicherheiten beim sachgerechten Ausfüllen von Verordnungen für die podologische Therapie gibt, die dann unter Umständen nicht optimale Versorgungen zur Folge haben, sind nachfolgend ein paar Inhalte aufgeführt, die eine solche Verordnung enthalten sollte. Fehlende oder falsche Angaben auf einer Verordnung können dazu führen, dass dem Podologen die Vergütung vorenthalten wird. Podologen gehören zu den Heilmittelerbringern und sind verpflichtet, die Verordnungen des Arztes zu prüfen.

Bislang galten podologische Maßnahmen ausschließlich, wenn sie der Therapie von Fußschädigungen dienen, die in Folge eines Diabetes mellitus entstanden sind, als verordnungsfähige Heilmittel. Die podologische Therapie kommt in der Regel bei Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom zur Anwendung, die ohne eine solche Behandlung nachhaltige Folgeschädigungen der Füße, wie Entzündungen und Wundheilungsstörungen erleiden würden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verordnungsfähigkeit von podologischen Maßnahmen erweitert. Seit Februar 2020 können die Maßnahmen von allen Betroffenen in Anspruch genommen werden, bei denen nachweislich eine Schädigung des Fußes besteht, die mit dem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar ist und auf ähnliche Sensibilitätsstörungen – auch verbunden mit Durchblutungsstörungen – zurückzuführen ist. Maßnahmen der podologischen Therapie sind somit auch verordnungsfähig bei Schädigung als Folge:

• einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder
• eines Querschnittsyndroms.

Wenn eine Neuro- und/oder Angiopathie ohne Hautdefekt (Wagner-Stadium 0, d. h. ohne Hautulkus) vorliegt, ist die Verordnung einer podologischen Therapie beim diabetischen Fußsyndrom zulässig. Die Behandlung von Hautdefekten und Entzündungen (Wagner-Stadium 1 bis Wagner-Stadium 5) sowie von eingewachsenen Zehennägeln gilt als ärztliche Leistung.

Anzeichen für eine Behandlung
Diverse Faktoren gelten als Indikationen für die Einleitung einer podologischen Komplexbehandlung bei Menschen mit Diabetes mellitus. Hierzu gehören fortbestehende Druckstellen, Fußdeformitäten, Zustand nach einer Ulkusanamnese im Zusammenhang mit einer sensorischen Neuropathie und/oder einer pAVK. Auch wenn der Patient eine Sehschwäche hat oder gar erblindet ist oder weitere körperliche Behinderungen eine Eigenbehandlung einschränken bis unmöglich machen, ist auf jeden Fall die Hinzuziehung eines Podologen angeraten.

Zu den Folgen des diabetischen Fußsyndroms zählen Hautschäden und Schädigungen der Zehennägel bei nachgewiesenen Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen der Füße. Solche Fehlempfindungen treten infolge von Makro-, Mikroangiopathie, Neuropathie und Angioneuropathie auf.

Ziel der podologischen Therapie ist die Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der physiologischen Funktion von Haut und Zehennägeln an den Füßen bei Patienten mit diabetischem Fußsyndrom. Als verordnungsfähiges Heilmittel beinhaltet die podologische Therapie hierfür folgende Maßnahmen:

Hornhautentfernung: verdickte Hornhaut ist abzutragen, um Hautschädigungen, wie Fissuren, Ulzera und Entzündungen vorzubeugen. Hierbei erfolgen eine Schälung und ein Schleifen der Haut mit verschiedenen Techniken und Methoden.

Nagelbearbeitung: bei der Pflege der Zehennägel sind abnorme Nagelausprägungen verletzungsfrei zu beseitigen, um drohende Schäden an Nagelbett und Nagelwall vorzubeugen. Dies erfolgt durch spezifische Techniken wie Schneiden, Schleifen und/oder Fräsen.

Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung: im Rahmen der sogenannten podologischen Komplexbehandlung erfolgt gleichzeitig eine Hornhautabtragung und die Bearbeitung der Nägel, sofern diese Maßnahmen medizinisch erforderlich sind.

Tritt an einem Fuß mit bereits vorliegenden Hautdefekten und Entzündungen im Bereich Wagner-Stadium 1 bis Wagner-Stadium 5 zusätzlich eine geschlossene Fehlbeschwielung (Wagner-Stadium 0) auf, darf diese ebenfalls durch einen Podologen behandelt werden.

Herzliche Grüße
Ihr Team der podologie heringsdorf

Quelle: www.wundzentrum-hamburg.de

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