ERWEITERTE VERORDNUNGSFÄHIGKEIT PODOLOGISCHER THERAPIE

13.07.2020
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Seit dem 01.07.2020 können Ärztinnen und Ärzte nun auch für Patientinnen mit krankhaften Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder als Folge eines Querschnittsyndroms eine podologische Therapie verordnen.

Folgende zwei Diagnosegruppen mit entsprechenden Beispieldiagnosen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den podologischen Heilmittelkatalog aufgenommen:

NF – Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie (primär oder sekundär)
Zum Beispiel bei:
– hereditärer sensibler und autonomer Neuropathie
– systemischen Autoimmunerkrankungen
– Kollagenosen
– toxischer Neuropathie

QF – Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge eines Querschnittsyndroms (komplett oder inkomplett)
Zum Beispiel bei:
– Spina bifida
– chronischer Myelitis
– Syringomyelie
– traumatisch bedingten Schädigungen des Rückenmarks

Diese Erkrankungen können aufgrund der Gefühls- und Durchblutungsstörungen krankhafte Schädigungen der Zehennägel und der Haut an den Füßen hervorrufen – vergleichbar mit dem diabetischen Fußsyndrom.

Ziel der Podologischen Therapie ist die Wiederherstellung, Besserung und Erhaltung der physiologischen Funktion der Haut im Bereich der Füße und der Zehennägel.

Bitte sprechen Sie Ihren (Haus)Arzt gezielt auf diese neuen und zusätzlichen Verordnungsmöglichkeiten an.

Herzliche Grüße
Ihr Team der podologie heringsdorf

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